Meldungen / Freistellungen Fußballspieler/innen – BESTÄTIGUNG MELDUNG VON FUSSBALLSPIELERN/INNEN – MELDUNGEN MITTELS VORVERTRÄGE
Meldungen / Freistellungen Fußballspieler/innen
Man erinnert, dass mit der Einführung der Sportreform alle Fußballspieler/innen am Ende der Saison 2024/2025, also ab 30/06/2025 freigestellt werden, mit folgenden Ausnahmen:
- Fußballspieler/innen geboren in den Jahren 2005-2006 und jünger, welche eine Amateurmeldung bereits in der Saison 2022/2023 oder früher unterzeichnet hatten und somit in den Saisonen 2023/2024 und 2024/2025 im selben Verein gemeldet geblieben sind, ohne diese erneuern zu müssen:
- Fußballspieler/innen die einen Arbeitsvertrag oder Ausbildungsvertrag für mehrere Saisonen unterzeichnet haben (Volljährige können Arbeitsverträge bis maximal 5 Saisonen unterzeichnen; Minderjährige Arbeitsverträge bis maximal 3 Saisonen);
- 16 jährige Fußballspieler/innen die in der heurigen Saison eine freiwillige Vereinbarung von zwei Saisonen unterzeichnet haben.
Weiters erinnern wir daran, dass die Meldungen der Fußballspieler/innen im Jugendsektor sowieso immer aus einer jährlichen Meldung besteht.
BESTÄTIGUNG MELDUNG VON FUSSBALLSPIELERN/INNEN
Man informiert die Vereine, dass laut den Bestimmungen des Offiziellen Rundschreibens zu den “norme relative ai termini e alle disposizioni regolamentari in materia di tesseramento” für die laufende Fußballsaison 2024/2025,
VON FREITAG, 16. MAI 2025
BIS MITTWOCH, 25. JUNI 2025
eine Bestätigung der Meldungen der eigenen Fußballspieler/innen (11er-Fußball) und Fußballspieler/innen (Kleinfeldfußball), „Jugend-sektor“, „Junge Amateure“ und „Nicht-Profis im Amateurbereich“ möglich ist, bei denen am 30. Juni 2025 die Meldung verfällt und mittels freiwilliger Vereinbarung gemeldet wurden.
Die Eingabe muss im reservierten Bereich der Vereine auf der Internetseite www.iscrizioni.lnd.it erfolgen, indem in den jeweiligen Menüs „Tesseramento DL“ und „Tesseramento SGS“ der Punkt „PRELAZIONE NUOVA STAGIONE“ ausgewählt wird. Diese müssen dann mit den üblichen Formalitäten der Elektronischen Unterschrift übermittelt werden.
MELDUNGEN MITTELS VORVERTRÄGE
Man informiert die Vereine, dass laut Art. 105 der NOIF
VON DONNERSTAG, 15. MAI 2025
BIS MITTWOCH, 25. JUNI 2025
die Möglichkeit besteht, Vorverträge mit Spielern/innen anderer Vereine für die Saison 2025/2026 abzuschließen, die mit einem Sportvertrag gemeldet wurden.
Gemäß den genannten Bestimmungen ist es im Amateurbereich Vereinen und Spielern/innen gestattet, Vorverträge mittels Vereinsportal abzuschließen und zu hinterlegen, sofern diese Verträge nicht Vereine und Spieler/innen betreffen die bei der gleichen Meisterschaft spielen, wenn der Spielbetrieb noch läuft.
Vorläufige Vereinbarungen, die nach dem 25. Juni 2025 eingehen, werden ohne Wirkung zu den Akten gelegt.
Im Anhang befindet sich diesbezüglich eine Beschreibung.