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SPIELERWECHSEL UND FREISTELLUNGEN FUßBALLSPIELER/INNEN

SPIELERWECHSEL

 

Man erinnert, dass die Vereinswechsel von „Jungen Amateurfußballspielern“ und „Nicht Profifußball-spielern“ zwischen Vereinen, welche an den von der Nationalen Amateurliga organisierten Meister-schaften teilnehmen, laut Art. 104 der N.O.I.F. (zusätzliche Spielerwechsel) innnerhalb folgenden Zeitraums erfolgen kann:

 

VON DONNERSTAG, 01. DEZEMBER

BIS FREITAG, 23. DEZEMBER 2022 (19.00 Uhr)

 

Die Spielerwechsel müssen beim Autonomen Landeskomitee Bozen innerhalb der oben festgelegten Termine, mittels der Methode der Dematerialisierung eingereicht werden. Der Spielerwechsel gilt ab dem Datum der Übermittlung.

Die Eingabe muss im reservierten Bereich der Vereine auf der Internetseite www.iscrizioni.lnd.it erfolgen.

 

 

Änderung des Spielerwechsels

 

Man erinnert, dass am 23. Dezember 2022 der Termin für die Änderung von einem zeitlich begrenzten zu einem endgültigen Spielerwechsel (Art. 101 der N.O.I.F.) bei „Jungen Amateurfußballspielern“ und „Nicht Profifußballspielern“, abläuft.

 

Die Eingabe muss im reservierten Bereich der Vereine auf der Internetseite www.iscrizioni.lnd.it von Seiten des Stammvereins unter dem Kapitel “Trasformazione prestito in definitivo”, erfolgen.

 Die Vereine müssen das Formular ausdrucken, mit den vorgesehenen Unterschriften vervollständigen und beim Autonomen Landeskomitee Bozen innerhalb der oben festgelegten Termine, mittels der Methode der Dematerialisierung einreichen.

 

 

Auflösung der zeitlich begrenzten Spielerwechsel

 

Man erinnert, dass am 30. November 2022 (19.00 Uhr) der Termin für die Einreichung von Auflösungen zeitlich begrenzter Spielerwechsel abläuft (Art. 103 bis der N.O.I.F.).

 

Der Fußballspieler, der innerhalb 30. November den zeitlich begrenzten Spielerwechsel auflöst, kann nochmals einen zeitlich begrenzten oder endgültigen Spielerwechsel, innerhalb des dafür vorgesehenen Zeitraums, unterzeichnen.

 

Sollte der Fußballspieler zum Stammverein, ohne einen weiteren Wechsel, zurückkehren, kann die Auflösung auch innerhalb 23. Dezember 2022 eingereicht werden.

 

Die Eingabe muss im reservierten Bereich der Vereine auf der Internetseite www.iscrizioni.lnd.it von Seiten des Stammvereins unter dem Kapitel „Rientro dal prestito“, erfolgen.

 Die Vereine müssen das Formular ausdrucken, mit den vorgesehenen Unterschriften vervollständigen und beim Autonomen Landeskomitee Bozen innerhalb der oben festgelegten Termine, mittels der Methode der Dematerialisierung einreichen.

 

 

FREISTELLUNG FUßBALLSPIELER/INNEN

 

Man erinnert, dass die Freistellung von Amateur- und Jugendfußballspielern, laut Art. 107 der N.O.I.F. (zusätzliche Freistellungen) in folgendem Zeitraum erfolgen kann:

 

VON DONNERSTAG, 01. DEZEMBER

BIS DONNERSTAG, 15. DEZEMBER 2022 (19.00 Uhr)

 

Die Freistellungen müssen beim Autonomen Landeskomitee Bozen innerhalb der oben festgelegten Termine, mittels der Methode der Dematerialisierung eingereicht werden.

Für die Fußballspieler, die in diesem Zeitraum freigestellt wurden, muss die Meldung nach dem 16. Dezember 2022 erfolgen.

 

Die Eingabe der Freistellungen muss im reservierten Bereich der Vereine auf der Internetseite www.iscrizioni.lnd.it erfolgen.

Im Bereich “Svincoli” können die Vereine die Liste ihrer Fußballspieler/innen überprüfen, und die Freistellung direkt on line vornehmen. (Svincoli Dilettanti oder SGS).

Die Vereine müssen das Formular ausdrucken, mit den vorgesehenen Unterschriften vervollständigen und beim Autonomen Landeskomitee Bozen innerhalb der oben festgelegten Termine, mittels der Methode der Dematerialisierung einreichen.

 

Bei der Freistellung SGS müssen ausserdem die originalen Spielerausweise eingereicht werden.

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