SPIELERWECHSEL
Man erinnert, dass die Vereinswechsel und Abgabe des Vertrages von Fußballspielern und Fußballspielerinnen „Junge Amateure“ und „Nicht Profis“ zwischen Vereinen, welche an den von der Nationalen Amateurliga organisierten Meister-schaften teilnehmen, unter Einhaltung der Artt. 100, 101 und 104 der NOIF, innnerhalb folgenden Zeitraums erfolgen kann:
VON MONTAG, 01. DEZEMBER BIS
DONNERSTAG, 18. DEZEMBER 2025
Für die Disziplin Kleinfeldfußball wurde das Zeitfenster für einen Spielerwechsel wie folgt festgelegt:
VON FREITAG, 02. JANUAR
BIS MONTAG, 02. FEBRUAR 2026
Die Spielerwechsel müssen beim Autonomen Landeskomitee Bozen innerhalb der oben festgelegten Termine, mittels der Methode der Dematerialisierung eingereicht werden.
Die Eingabe muss im reservierten Bereich der Vereine auf der Internetseite www.iscrizioni.lnd.it erfolgen.
FREISTELLUNG FUßBALLSPIELER/INNEN
Man erinnert, dass die Freistellung von Amateur- und Jugendfußballspielern ohne Sportarbeitsvertrag, laut Art. 107 der N.O.I.F. (zusätzliche Freistellungen) in folgendem Zeitraum erfolgen kann:
VON MONTAG, 01. DEZEMBER BIS
MONTAG, 15. DEZEMBER 2025
Die Freistellungen müssen beim Autonomen Landeskomitee Bozen innerhalb der oben festgelegten Termine, mittels der Methode der Dematerialisierung eingereicht werden.
Für die Fußballspieler, die in diesem Zeitraum freigestellt wurden, muss die Meldung nach dem 16. Dezember 2025 erfolgen.
Die Eingabe der Freistellungen muss im reservierten Bereich der Vereine auf der Internetseite www.iscrizioni.lnd.it erfolgen.
Im Bereich “Svincoli” können die Vereine die Liste ihrer Fußballspieler/innen überprüfen, und die Freistellung direkt online vornehmen. (Svincoli Dilettanti oder SGS).
Die Vereine müssen das Formular ausdrucken, mit den vorgesehenen Unterschriften vervollständigen und beim Autonomen Landeskomitee Bozen innerhalb der oben festgelegten Termine, mittels der Methode der Dematerialisierung einreichen.
Bei der Freistellung SGS müssen ausserdem die originalen Spielerausweise eingereicht werden.
Nulla Osta – Pool Juniores
Man informiert, dass der zweite Zeitraum für die Einreichung der Nulla Osta zur Teilnahme an Mannschaften Pool Junioren wie folgt festgelegt wurde:
VON MONTAG, 01. DEZEMBER BIS
DONNERSTAG, 18. DEZEMBER 2025
Das Formular Nulla Osta befindet sich auf unserer Internetseite im Bereich Formulare.