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Änderung des Spielfeldes bei Unbespielbarkeit in Sportanlagen mit Kunst- und Naturrasen

Bei Sportanlagen in denen ein Sportplatz mit Naturrasen und ein Sportplatz mit Kunstrasen vorhanden sind, und der Schiedsrichter vor Ort den Fußballplatz mit Naturrasen, witterungs bedingt als nicht bespielbar einstuft, kann dieser verfügen, dass das Spiel auf den anderen Fußballplatz (Kunstrasen), falls bespielbar und für die jeweilige Kategorie homologiert, ausgetragen wird.

 

Somit muss die Verlegung nicht vorab vom Komitee genehmigt werden.

 

Bei Sportanlagen, bei denen dies zutreffen könnte, müssen beide Mannschaften die Spielausrüstung für Natur- und Kunstrasen mitbringen:

 

  • Appiano Maso Ronco / Eppan Rungghof

 

  • Arco Via Pomerio

 

  • Bolzano Talvera / Bozen Talfer

 

  • Caldaro / Kaltern

 

  • Egna / Neumarkt

 

  • Laces / Latsch

 

  • Laives Galizia / Leifers Galizien

 

  • Lana

 

  • Racines / Ratschings Stanghe

 

  • San Martino Passiria / St. Martin Passeier

 

  • Valdaora / Olang

 

  • Varna / Vahrn

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