BESTÄTIGUNG MELDUNG VON FUSSBALLSPIELERN/INNEN – MELDUNGEN MITTELS VORVERTRÄGE
BESTÄTIGUNG MELDUNG VON FUSSBALLSPIELERN/INNEN
Man informiert die Vereine, dass laut der Bestimmungen des Offiziellen Rundschreibens zu den “norme relative ai termini e alle disposizioni regolamentari in materia di tesseramento”,
VON FREITAG, 15. MAI 2026
BIS DONNERSTAG, 25. JUNI 2026
eine Bestätigung der Meldungen der, schon bei ihrem Verein gemeldeten Fußballspieler/innen (11er-Fußball) und Fußballspieler/innen (Kleinfeldfußball), „Jugend-sektor“, „Junge Amateure“ und „Nicht-Profis im Amateurbereich“ möglich ist, bei denen am 30. Juni 2026 die Meldung verfällt und mittels freiwilliger Vereinbarung gemeldet wurden.
Die Eingabe muss im reservierten Bereich der Vereine auf der Internetseite www.iscrizioni.lnd.it erfolgen, indem in den jeweiligen Menüs „Tesseramento DL“ und „Tesseramento SGS“ der Punkt „PRELAZIONE NUOVA STAGIONE“ ausgewählt wird. Diese müssen dann mit den üblichen Formalitäten der Elektronischen Unterschrift übermittelt werden.
MELDUNGEN MITTELS VORVERTRÄGE
Man informiert die Vereine, dass laut Art. 105 der NOIF
VON FREITAG, 15. MAI 2026
BIS DONNERSTAG, 25. JUNI 2026
die Möglichkeit besteht, Vorverträge mit Spielern/innen anderer Vereine für die Saison 2026/2027 abzuschließen, die mit einem Sportvertrag gemeldet wurden.
Gemäß den genannten Bestimmungen ist es im Amateurbereich Vereinen und Spielern/innen gestattet, Vorverträge mittels Vereinsportal abzuschließen und zu hinterlegen, sofern diese Verträge nicht Vereine und Spieler/innen betreffen die in der gleichen Meisterschaft spielen, wenn der Spielbetrieb noch läuft.
Vorläufige Vereinbarungen, die nach dem 25. Juni 2026 eingehen, werden ohne Wirkung zu den Akten gelegt.
Unter folgendem Link befindet sich diesbezüglich eine Beschreibung.